Für einen rücksichtsvollen Umgang miteinander

bitten wir um die Einhaltung nachfolgender Hinweise:

Einhalten der Ruhezeiten:

Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00Uhr, Nachtruhe (gesetzliche Bestimmung Land NRW) von22.00 bis 6.00 Uhr. Das heißt, nach 22 Uhr außerhalb des Hauses keine Ruhestörung der Nachbarn durch Musik oder laute Unterhaltung, innerhalb des Hauses nur Zimmerlautstärke.

Müllenstorgung:

Entsorgen Sie Ihren Müll immer nur in die vorgesehenen Müllbehälter oder nach Vorgabe des Vermieters. Beachten Sie dabei die geltenden Vorgaben zur Mülltrennung.
Für das Altglas finden Sie im Park mehrere Glascontainer. Werfen Sie keine Brotkrumen oder Lebensmittelreste als Vogelfutter auf die Terrasse oder den Rasen. So vermeiden Sie das Anlocken von Ungeziefer. Heiße Asche darf nicht in den Müllcontainern entsorgt werden.

Parken:

Berücksichtigen Sie in jedem Fall die folgenden Hinweise der örtlichen Feuerwehr: „Beachten Sie beim Abstellen Ihres Kfz, dass die Mindestdurchfahrtsbreite der Fahrbahn mindestens 3,50 Meter betragen muss. Ist die Durchfahrtsbreite nicht mehr gewährleistet, handelt es sich hier automatisches um ein Halteverbot. Denken sie daran, dass auch ein kurzes Halten im Haltverbot (VZ 283 StVO) verboten ist.
Das Parken in einem Abstand von weniger als 5 Metern vor Kreuzungen und Einmündungen ist unzulässig. Unsere Fahrzeuge, besonders eine Drehleiter, die für die Menschenrettung wichtig ist, haben einen großen Wendekreis und benötigen diese Bewegungsfläche.” Parken Sie auch nicht auf den gekennzeichneten Privatparkplätzen.

Grillen:

Auf den Holzterrassen und unter Dachüberständen darf nur ein Elektrogrill genutzt werden; Grillen mit Holzkohle ist nur in angemessener Entfernung vom Haus und von Bäumen erlaubt.
Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist aus Brandschutzgründen nur auf besonders genannten Flächen erlaubt.

Im Ferienpark gelten auch die Bestimmungen der Gemeinde Extertal:

Hunde sind im Ferienpark immer an der Leine zu führen. Der Hundekot ist stets zu entfernen. Lassen Sie Ihre Hunde nicht an den Bäumen oder auf dem Rasen im Ferienpark urinieren.

Fahrgeschwindigkeit: im gesamten Ferienpark gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h, darüber hinaus streben Sie bitte beim Vorbeifahren an Personen Schrittgeschwindigkeit an. Fahren Sie generell bremsbereit, da jederzeit Kinder  unvermittelt auf die Straße springen können.

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